Anzeigen / Fremdbeilagen / Verlagsprodukte
AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Verlagsprodukten der kleanthes Verlag für Medizin und Prävention GmbH & Co. KG („kleanthes Verlag“) Stand v. 10.08.2010
- “Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Sofern nicht ausdrücklich vom Verlag etwas anderes schriftlich bestätigt wird, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie sind auch dann verbindlich, wenn entgegenstehende Bestellbedingungen des Auftraggebers vom Verlag nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.
- Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss abzunehmen, außer wenn sie ausdrücklich für eine längere Laufzeit abgeschlossen worden sind. Gültig ist nur, was schriftlich vereinbart oder vom Verlag schriftlich bestätigt wurde.
- Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
- Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Erfüllung des Auftrages, wenn von Seiten des Auftraggebers alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Anzeigenaufträge können nur maschinell geschrieben oder elektronisch übermittelt oder in Druckschrift angenommen werden. Für die fehlerfreie Erledigung telefonisch durchgegebener oder handgeschriebener zusätzlicher Anweisungen leistet der Verlag keine Gewähr.
- Korrekturabzüge (generell nicht bei Eintragungen in Liefer- oder branchenbezogenen Verzeichnissen) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht rechtzeitig zurück, so gilt der Korrekturabzug als zum Druck genehmigt. Die Kosten für erhebliche Korrekturen werden vom Verlag gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Anzeigenpreise enthalten keine Kosten für grafische Arbeiten sowie für die Anfertigung von Fotos oder von Offsetfilmen. Sind solche Arbeiten für die Ausführung des Anzeigenauftrages erforderlich, so werden sie gesondert berechnet. Auch erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
- Für die rechtzeitige Anlieferung der Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
- Die Haftung des Verlages auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des Rechnungsbetrages für die von dem Ereignis betroffene Anzeige oder Beilage bzw. den betroffenen Beihefter begrenzt. Kann ein Auftrag infolge höherer Gewalt oder vom Verlag nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht termingerecht erfüllt werden, so ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Inserenten gegenüber dem Verlag.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Beleg- und Einhefteraufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagen- und Einhefteraufträge sind darüber hinaus für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage oder des Einhefters und deren Billigung bindend. Beilagen oder Einhefter, die Fremdanzeigen enthalten oder durch ihre Aufmachung den Eindruck erwecken, redaktioneller Bestandteil der Druckschrift zu sein, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” versehen.
- Der Verlag liefert nach Veröffentlichung kostenlos eine Belegseite. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, wenn Art und Umfang des Auftrages dies rechtfertigen oder eine entsprechende Vereinbarung existiert.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 12 Monate nach Erscheinen der Publikation.
- Zahlungsbedingungen: Zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Skonto wird nicht gewährt.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinszatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Der Verlag weist dem Auftraggeber die Auflage der mit den Anzeigen belegten Druckschrift auf Wunsch nach.
- Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die vom Verlag angegebenen Anzeigenpreise zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt weitergegeben werden.
- Ändert sich der Tarif, dann treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
- Für den Geschäftsverkehr mit ausländischen Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Berechnung erfolgt in EURO.
- Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bedient sich der Verlag einer Datenverarbeitungsanlage und speichert, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, Kundendaten. Ein Datenschutzbeauftragter ist bestellt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt, Dresden. Auch wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Dresden vereinbart.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Online-Werbung finden Sie unter der Adresse: www.kleanthes.de
AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Verlagsprodukten der kleanthes Verlag für Medizin und Prävention GmbH & Co. KG („kleanthes Verlag“) Stand v. 10.08.2010
- “Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Sofern nicht ausdrücklich vom Verlag etwas anderes schriftlich bestätigt wird, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie sind auch dann verbindlich, wenn entgegenstehende Bestellbedingungen des Auftraggebers vom Verlag nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.
- Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss abzunehmen, außer wenn sie ausdrücklich für eine längere Laufzeit abgeschlossen worden sind. Gültig ist nur, was schriftlich vereinbart oder vom Verlag schriftlich bestätigt wurde.
- Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
- Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Erfüllung des Auftrages, wenn von Seiten des Auftraggebers alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Anzeigenaufträge können nur maschinell geschrieben oder elektronisch übermittelt oder in Druckschrift angenommen werden. Für die fehlerfreie Erledigung telefonisch durchgegebener oder handgeschriebener zusätzlicher Anweisungen leistet der Verlag keine Gewähr.
- Korrekturabzüge (generell nicht bei Eintragungen in Liefer- oder branchenbezogenen Verzeichnissen) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht rechtzeitig zurück, so gilt der Korrekturabzug als zum Druck genehmigt. Die Kosten für erhebliche Korrekturen werden vom Verlag gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Anzeigenpreise enthalten keine Kosten für grafische Arbeiten sowie für die Anfertigung von Fotos oder von Offsetfilmen. Sind solche Arbeiten für die Ausführung des Anzeigenauftrages erforderlich, so werden sie gesondert berechnet. Auch erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
- Für die rechtzeitige Anlieferung der Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
- Die Haftung des Verlages auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des Rechnungsbetrages für die von dem Ereignis betroffene Anzeige oder Beilage bzw. den betroffenen Beihefter begrenzt. Kann ein Auftrag infolge höherer Gewalt oder vom Verlag nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht termingerecht erfüllt werden, so ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Inserenten gegenüber dem Verlag.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Beleg- und Einhefteraufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagen- und Einhefteraufträge sind darüber hinaus für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage oder des Einhefters und deren Billigung bindend. Beilagen oder Einhefter, die Fremdanzeigen enthalten oder durch ihre Aufmachung den Eindruck erwecken, redaktioneller Bestandteil der Druckschrift zu sein, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” versehen.
- Der Verlag liefert nach Veröffentlichung kostenlos eine Belegseite. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, wenn Art und Umfang des Auftrages dies rechtfertigen oder eine entsprechende Vereinbarung existiert.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 12 Monate nach Erscheinen der Publikation.
- Zahlungsbedingungen: Zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Skonto wird nicht gewährt.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinszatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Der Verlag weist dem Auftraggeber die Auflage der mit den Anzeigen belegten Druckschrift auf Wunsch nach.
- Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die vom Verlag angegebenen Anzeigenpreise zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt weitergegeben werden.
- Ändert sich der Tarif, dann treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
- Für den Geschäftsverkehr mit ausländischen Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Berechnung erfolgt in EURO.
- Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bedient sich der Verlag einer Datenverarbeitungsanlage und speichert, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, Kundendaten. Ein Datenschutzbeauftragter ist bestellt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt, Dresden. Auch wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Dresden vereinbart.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Online-Werbung finden Sie unter der Adresse: www.kleanthes.de